PRÄAMBEL
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind integrierender
Bestandteil von Werkverträgen und Angeboten, die eine fachmännische
Beratung von Auftraggebern durch Salomon Österreich GmbH im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum
Gegenstand haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB’s unwirksam
werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen nicht.
(3) Salomon Österreich GmbH ist
berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder
gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.
(4) Der Auftraggeber (AG) sorgt dafür, dass Salomon Österreich GmbH auch ohne deren besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden
und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die
für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für
alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
der Berater bekannt werden.
(5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem AG und Salomon Österreich GmbH bedingt, dass Salomon Österreich GmbH über vorher durchgeführte
und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB’s gelten bei Auftragsbestätigung durch den AG.
§ 2 Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird mittels Angebot und Annahme vereinbart.
§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle
Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der
Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Salomon Österreich GmbH zu verhindern.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums der Salomon Österreich GmbH / Urheberrecht / Nutzung
(1) Der AG ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des
Beratungsauftrages durch Audit Services GmbH Wirtschaftsprüfung, ihren
Mitarbeitern und Kooperationspartnern, erstellten Anbote, Berichte,
Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen,
Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke
Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und
unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von
der Salomon Österreich GmbH an Dritte deren
schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Salomon Österreich GmbH dem Dritten gegenüber wird nicht
begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen durch Salomon Österreich GmbH zu Werbezwecken durch den
Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Salomon Österreich GmbH zur fristlosen Kündigung aller
noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) Salomon Österreich GmbH verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.
(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen
geistiges Eigentum von Salomon Österreich GmbH
sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars
ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im
Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im
Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch
die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht
Schadenersatzansprüche nach sich.
§ 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Haftung
(1) Salomon Österreich GmbH und ihre
Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den
allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den AG
bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Gutachten,
Analysen, Berichte etc. übernimmt Salomon Österreich GmbH keine Haftung
§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) Salomon Österreich GmbH und ihre
Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den AG bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren.
(2) Salomon Österreich GmbH darf
Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die
Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit Einwilligung des AG aushändigen.
(3) Salomon Österreich GmbH ist befugt,
ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen
des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu
lassen. Salomon Österreich GmbH
gewährleistet das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes.
§ 8 Honoraranspruch
(1) Salomon Österreich GmbH hat als
Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf
Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den AG.
(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Angebotsannahme durch den
AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört Salomon Österreich GmbH gleichwohl das vereinbarte
Honorar.
(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf
seiten der Salomon Österreich GmbH einen
wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren
bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt
insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den AG ihre bisherigen
Leistungen verwertbar sind.
(4) Salomon Österreich GmbH kann die
Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer
Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von der
Salomon Österreich GmbH berechtigt, außer bei
offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden
Vergütungen.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden
Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung von der Salomon Österreich GmbH.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht der zentralen Niederlassung
von der Salomon Österreich GmbH zuständig. |